MINÖST Artikel

Im Mineralölsteuertarif sind die Waren nach der Nomenklatur des Zolltarifs bezeichnet. Zur Vereinfachung der Dateneingabe werden von den Melde- und Steuerpflichtigen und im EDV-System der Zollverwaltung anstelle der achtstelligen Zolltarifnummern und der dazugehörenden statistischen Schlüsselzahlen dreistellige, produktspezifische Artikel-Nummern verwendet.

Vorbemerkungen (PDF, 5 Seiten, 78Kb, Deutsch)

Datum: 22.07.2021

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MinöSt-Artikel
Nr. Bezeichnung
672 Steinkohle, auch in Pulverform, nicht agglomeriert: - andere
 
Zolltarif-Nr. Schlüssel Zusatzbezeichnung Bewilligung Carbura: nein
2701.1900 919 andere
 
Verwendung Bemessungsgrundlage Fr. je 1000 kg
 
Steuersatz-Code STC DB-MinöSt STC-Bezeichnung
Verwendung
.Steuer-/Abgabenart
Ansatz in Fr.
 
  als Brennstoff  
990  Normalsatz   
  . CO2-Abgabe 226.60 
  . Globalsatz 226.60