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MINÖST Artikel
Die Parameter Artikel, Firma und Lager können in jeder Kombination abgefragt werden.
Vorbemerkungen
(PDF, 5 Seiten, 78Kb, Deutsch)
Datum: 06.08.2022
Zolltarif-Nr. | Schlüssel | Zusatzbezeichnung |
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2207.1000 | 923 | Bioethanol: ohne ökologischen und sozialen Nachweis |
2207.2000 | 923 | Bioethanol: ohne ökologischen und sozialen Nachweis |
1) Wichtige Hinweise: Einfuhr nur mit LC 3 zur Vermischung mit Benzin. Ethanol aus erneuerbaren Rohstoffen (sog. Bioethanol / ohne öko./soz. Nachweis). Bioethanol darf nicht unvermischt in freien Verkehr gelangen. Vermischungen nach dem Zähler sind nicht erlaubt! Vermischungen von reinem Bioethanol Art. 712 mit Benzin Art. 201 oder 203 (RBOB) in ZL bzw. bei der Auslagerung in freien Verkehr vor dem Zähler: . wenn Bioanteil bis 30 % s. Bedingungen gem. Artikel 207 (E5) und 209 (E10) und 259 (E11 - E30), . wenn Bioanteil über 30 % s. Bedingungen gem. Artikel 732 (E85) und 689 (E andere). Bioethanol mit öko./soz. Nachweis gem. Bedingungen Artikel 702. Vermischungen von reinem Bioethanol Art. 712 mit Benzin Art. 202 in ZL bzw. bei der Auslagerung in freien Verkehr vor dem Zähler: . Bioanteil bis 30 % gem. Artikel 259, . Bioanteil über 30 % gem. Artikel 689. Ethylalkohol, denaturiert/nicht denaturiert, mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol oder mehr zur Verwendung als Brennstoff unterliegt nicht der Mineralölsteuer. |